Trauen Sie sich!
Nach dem deutschen Wörterbuch der Gebrüder Grimm kommt das Wort Trauung von Treue und Vertrauen. Es bekam schon früh seine Bedeutungsfülle für den persönlichen Akt des Vertrauens von Braut und Bräutigam, die Zeremonie sowie den rechtlichen Akt der Eheschließung.
Die Kirchliche Trauung ist in der evange-
lischen Kirche ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem das Brautpaar den Segen Gottes für ihre Ehe empfängt.
In der Evangelischen Kirche geht die standesamtliche Trauung der kirchlichen Feier voraus. Daran hat sich auch nach der Gesetzesänderung zu dieser Frage nichts geändert. Heiratet man nicht in seiner eigenen Gemeinde, benötigt man die Zustimmung des Pfarrers der Heimatgemeinde.
Grundsätzlich setzt die kirchliche Trauung voraus, dass beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören und ein Partner Mitglied der jeweiligen Konfession ist.
Wenn ein Ehepartner der evangelischen Kirche und der andere keiner Konfession angehört, kann auch ein Gottesdienst anläßlich der Eheschließung gefeiert werden. In diesem Gottesdienst fehlt z. B. die Traufrage.
Zur Vorbereitung der kirchlichen Trauung dient das Traugespräch, das beide Partner mit dem Pastor, den sie um die Vollziehung ihrer Trauung bitten wollen, rechtzeitig vorher vereinbaren.
Antworten auf viele weitere Fragen zur Trauung oder zur Gestaltung der kirchlichen Feier finden Sie hier.
Und hier eine reiche Auswahl an Trausprüchen.


